Es gibt viele Gründe sich zu streiten - leider.

Ein sehr häufiger Grund sich an seine Schiedsperson zu wenden, sind ungelöste Konflikte unter Nachbarn und zwischen Menschen, die in Hausgemeinschaften leben. Es geht dann z.B. um   

  • Einhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Bepflanzung
  • Errichtung von Zäunen
  • Beschneidung von Hecken und Bäumen
  • Einwirkung von Lärm oder  Gerüchen
  • Geldforderungen aus Verträgen und Schadensersatzansprüchen
  • Ehrverletzungen

Bei einigen Themen muss sogar verpflichtend ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternommen werden, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden können. Dies sind z.B.  

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung 
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Rauschtaten (§ 323 a StGB) im Zusammenhang mit den vorgenannten Delikten  

Somit kann selbst eine erfolglose Schlichtung eine wichtige Voraussetzung für das weitere Vorgehen sein.

Nicht geeignet ist ein Schiedsverfahren für Streitigkeiten aus dem Familien- und Arbeitsrecht oder notarielle Angelegenheiten.    
 

IMPRESSUM
© Copyright. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.