Es gibt viele Gründe sich zu streiten - leider.
Ein sehr häufiger Grund sich an seine Schiedsperson zu wenden, sind ungelöste Konflikte unter Nachbarn und zwischen Menschen, die in Hausgemeinschaften leben. Es geht dann z.B. um
- Einhaltung von Grundstücksgrenzen
- Bepflanzung
- Errichtung von Zäunen
- Beschneidung von Hecken und Bäumen
- Einwirkung von Lärm oder Gerüchen
- Geldforderungen aus Verträgen und Schadensersatzansprüchen
- Ehrverletzungen
Bei einigen Themen muss sogar verpflichtend ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternommen werden, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden können. Dies sind z.B.
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Rauschtaten (§ 323 a StGB) im Zusammenhang mit den vorgenannten Delikten
Somit kann selbst eine erfolglose Schlichtung eine wichtige Voraussetzung für das weitere Vorgehen sein.
Nicht geeignet ist ein Schiedsverfahren für Streitigkeiten aus dem Familien- und Arbeitsrecht oder notarielle Angelegenheiten.

