Den ersten Schritt machen
Wenn Sie einen Streit mit jemandem haben – zum Beispiel mit Nachbarn, Vermieter oder Bekannten – können Sie sich an Ihre Schiedsperson wenden. Das geht ganz unkompliziert: schriftlich, telefonisch oder persönlich. Sie brauchen dafür nur den Namen und die Adresse der anderen Person und eine kurze Beschreibung, worum es geht und was Sie sich wünschen.
Ich habe eine Vorlage für einen formlosen Antrag für Sie vorbereitet, den Sie hier herunterladen können. Formloser Antrag
Damit die Schiedsperson alles vorbereiten kann, wird ein kleiner Vorschuss fällig – meist zwischen 50 und 100 Euro. Wenn Sie wenig Geld haben, kann dieser Betrag ganz oder teilweise erlassen werden. Niemand soll ausgeschlossen werden
01
Gemeinsam sprechen
Die Schiedsperson lädt beide Seiten zu einem Gespräch ein. Dieses Treffen ist vertraulich – niemand außer Ihnen und der Schiedsperson ist dabei. Ziel ist es, dass beide Seiten sich aussprechen und gemeinsam eine Lösung finden, mit der alle leben können. Die Schiedsperson hilft dabei, ruhig und fair zu bleiben.
Ich führe meine Schlichtungstermine meistens im Nachbarschaftszentrum Rühme in der Gifhorner Straße 144 in 38112 Braunschweig durch. Hier finden Sie eine Anfahrts-Beschreibung.
Wichtig: Wer eingeladen wird, sollte auch kommen. Wer ohne Entschuldigung fehlt, muss eventuell ein Ordnungsgeld zahlen.
02
Eine Einigung finden
Wenn Sie sich einigen, wird das schriftlich festgehalten – das nennt man „Vergleich“. Diese Vereinbarung ist genauso verbindlich wie ein Gerichtsurteil und kann bis zu 30 Jahre lang durchgesetzt werden.
Das Besondere: Bei einem Vergleich gibt es keinen Gewinner und keinen Verlierer. Beide Seiten tragen zur Lösung bei – das schafft Frieden und Klarheit.
03
Wenn keine Einigung gelingt
Manchmal klappt es nicht mit einer Einigung – das ist okay. Dann stellt die Schiedsperson eine Bescheinigung aus, mit der Sie (je nach Bundesland) vor Gericht gehen können.
So haben Sie es versucht, den Streit friedlich zu lösen – und das zeigt auch dem Gericht, dass Sie fair handeln wollten.
04
Was kostet das?
Ein Schlichtungsverfahren ist sehr günstig. Die meisten Verfahren kosten derzeit rund als 50 - 70 Euro – und manchmal teilen sich beide Seiten die Kosten. Wenn Sie einen Anwalt oder ein Gutachten brauchen, zahlen Sie das selbst. Aber für viele Konflikte reicht das Gespräch bei der Schiedsperson völlig aus.
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Jetzt sind Sie am Zug.
Haben Sie einen konkreten Fall? Dann melden Sie sich bei mir und schildern mir Ihr Anliegen. Im Gespräch können wir schnell herausfinden, ob ihr Konflikt für eine Schiedsverfahren geeignet ist. Das Gespräch ist unverbindlich und kostenlos.
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